Im Kirchenkreis Hittfeld ist das Thema „Vermeidung von Kindeswohlgefährdung“ ein fester Bestandteil der Ausbildung der ehrenamtlich Mitarbeitenden.

Bereits im Jugendleiter:innen-Grundkurs werden die Jugendlichen dafür sensibilisiert und intensiv geschult, ihren Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen und Straftaten nach § 72a SGB VIII zu verhindern. Auch bei der Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. Projekten und Freizeiten) ist die Beschäftigung mit dem Thema Prävention ein fester und wiederkehrender Bestandteil.

Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden unter 18 Jahren unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden über 18 Jahren müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses muss alle drei Jahre erneuert werden.